Alpenschneehuhn
Lebensräume
Gebirgslandschaften oberhalb der Waldgrenze, baumfreie, felsige Zwergstrauchheiden und Grasfluren
Gefährdungsursachen
Touristische Aktivitäten der Hochlagen, insbesondere Skitourengeher, Schneeschuhwanderer; Intensivierung der Almwirtschaft
Schutzstrategien
Erhaltung extensiver Almwirtschaft; Besucherlenkung in den Winter- und Brutgebieten;
Weitere Informationen
Das Alpenschneehuhn ist ein gut rebhuhngroßer Vogel mit längerem Schwanz. Die Flügel bleiben das ganze Jahr über weiß, ebenso der Bauch und die bis zu den Zehen befiederten Beine - die Beinbefiederung ist ein Merkmal der ganzen Familie der Rauhfußhühner. Die Federn an den Füßen ermöglichen ein energiesparendes, „schneeschuhähnliches" Fortbewegen auf der Schneeoberfläche. Das Gefieder der restlichen Körperpartien macht über das Jahr einen recht komplizierten Federwechsel und einen damit einhergehenden Farbwechsel durch, der eine Anpassung an den Lebensraum darstellt und den Vögeln zu jeder Jahreszeit eine optimale Tarnung verschaffen soll. Den größten Teil des Jahres schläft das Alpenschneehuhn im Schnee und sucht nach der Schneeschmelze sogar aktiv die letzten Schneeflecke bzw. schneebedeckte Schattenhänge auf.
Die Geschlechtsreife wird wahrscheinlich im 1. Lebensjahr erreicht. In der Regel führt das Alpenschneehuhn eine monogame Saisonehe. Es wird aber mittlerweile angenommen, dass die Balz des Alpenschneehuhns von Anfang April bis mindestens Ende Juni andauert. Und zumindest im September/Oktober findet eine verstärkte Herbstbalz statt. Küken (und auch Weibchen) fressen in den ersten 14 Tagen Kräuter, Knospen der Schweizerweide und Insekten. Im Spätsommer bilden die Brutknollen des Knöllchenknöterichs, Polygonum viviparum, die Hauptnahrung der Vögel.
Systematik | |
Klasse | Vögel (Aves) |
Ordnung | Hühnervögel (Galliformes) |
Familie | Fasanenartige (Phasianidae) |
Nomenklatur | |
Wissenschaftlicher Name | Lagopos mutus |
Synonyme | |
Prioritär | Nein |
Natura 2000 | |
FFH Code | A408 |
Schutzstatus | Vogelschutzrichtlinie Anhang I, nach der Roten Liste Österreich: ungefährdet |
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