Inhalt und Ziele
Natura 2000 weist ein europäisches Netzwerk von Gebieten aus, die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie und der Habitat-Richlinie vorgeschlagen wurden und in denen die menschlichen Aktivitäten mit der Wahrung der Naturschutzinteressen in diesen Gebieten vereinbar sein müssen.
Natura 2000 unterscheidet zwei Arten von Schutzgebieten:
- die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie umittelbar von den Mitgliedsstaaten ausgewiesenen Gebiete
- sowie die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Habitat-Richtlinie vorgeschlagenen und in einem dreistufigen Verfahren von der Gemeinschaft ausgewählten Gebiete
© Europäische Union, 1995-2011
Vogelschutzrichtlinie:
Der Schutz der Vogelarten beruht auf dem Schutz der Wanderrouten, der Brutplätze und der Nahrungsgebiete (Habitate). Vögel kennzeichnen oft die Spitze der Nahrungspyramide in einem Lebensraum und gelten daher auch als Indikatoren für eine Reihe nachfolgender Arten, Bewirtschaftungsweisen oder natürlicher Lebensräume. Die NATURA 2000 Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sollen Trittsteine und Rastplätze für diese oft wandernden Arten sein. >siehe Steckbriefe
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie:
In diesen Gebieten werden bestimmte Tiere, Pflanzen oder Lebensräume geschützt, welche einen besonderen Status geniesen. Oft sind es charakteristische, miteinander verbundene Gesellschaften, die in den jeweiligen Klimaregionen Europas einen besonderen Platz einnehmen. Die Steiermark fällt in die Alpine und die Kontinentale Klimaregion. Trotzdem gibt es auch hier Lebensräume des gemäßigten Europäischen Großklimagebietes, welche geschützt werden. >siehe Steckbriefe
Anhangsarten, bzw. – lebensräume:
Je nach Wichtigkeit des Schutzgutes fällt es in eine Anhangskategorie. Die wichtigsten (Toparten) zählen zum Anhang 1. Dafür hat jeder Staat eine besondere Verpflichtung und muß regelmäßig einen Bericht über den Zustand erbringen. Daneben gibt es noch die Anhang 2 und Anhang 4 - Kategorie.